Keine Abrechnung über die Grundversicherung

Aber Beiträge aus der Zusatzversicherung

Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin und seit bald dreissig Jahren in eigener Praxis tätig, könnte ich prinzipiell über die Grundversicherung abrechnen. Diese Möglichkeit nehme ich nicht in Anspruch – dies aus folgenden, für mich zentralen Gründen:

Eine Psychotherapie, wie ich sie anbiete, beruht auf Vertrauen und dem Schutz des psychotherapeutischen Raumes: Was darin mitgeteilt, besprochen und offen gelegt wird, untersteht ausnahmslos der Schweigepflicht; es ist privat und geht Aussenstehende und insbesondere Versicherungen nichts an. Die neuerdings verlangten regelmässigen Verlaufsberichte der Grundversicherungen stehen dazu im Widerspruch, insbesondere, weil neu auch alternierend der Bericht eines externen Psychiaters bzw. einer Psychiaterin verlangt wird.

Zu Recht decken die Leistungen der Krankenkassen die Behandlung von Krankheiten. Psychische Leidenumfassen jedoch mehr als Krankheiten im engeren Sinn: Sie können die Folge eines erschütternden Lebensereignisses sein – oder die Reaktion auf eine krankmachende Situation oder Beziehung – oder ein nicht gelingender Lösungsversuch einer Angst oder eines Problems – oder eben eine Sucht oder Krankheit… d.h.:

Jede Psychotherapie hat zum Ziel, seelisches Leiden zu verringern, aber nicht alle psychotherapeutischen PatientInnen bzw. KlientInnen sind psychisch krank.

Nur die Diagnostizierung einer psychischen Krankheit berechtigt zum Abrechnen über die Grundversicherung. Sie kann die Patientin bzw. den Klienten damit aber auch unnötig pathologisieren – und einmal bei Versicherungen erfasste Diagnosen werden nicht mehr gelöscht.

Für weitere Auskünfte vor einem allfälligen Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

fclerc.ch
minguely.ch