Die administrative Seite einer Therapie – Rechte und Pflichten

Schweigepflicht

PsychotherapeutInnen unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen bei ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber nahen Verwandten, Ehepartnern, Eltern oder Vorgesetzten der PatientInnen.

Standesregeln

PsychotherapeutInnen ASP haben mit Unterschrift verbindlich erklärt, sich bei ihrer Arbeit an die ASP-Standesregeln (= die berufsethischen Grundsätze) zu halten. Die Standesregeln ASP gebieten ihren Mitgliedern u.a.,

  • ihre Arbeit sorgfältig und gemäss ihrer Ausbildung auszuführen
  • das Verhältnis, das sich aus der therapeutischen Beziehung ergibt, in keiner Weise zu missbrauchen. Das gehört jeder persönliche Vorteil, den ein Psychotherapeut aus dem Vertrauensverhältnis (über das vereinbarte Setting hinaus) zieht, sei dies emotional, sexuell oder finanziell.

Anlaufstelle für Beschwerden ist das Sekretariat des ASP, Riedtlistrasse 8, 8006 Zürich, welches den Umschlag ungeöffnet an die Ombuds- oder Standeskommission weiterleiten wird.

Fortbildung

PsychotherapeutInnen ASP haben sich zu regelmässiger Weiterbildung und Supervision / Intervision ihrer Arbeit verpflichtet (mindestens 400 zertifizierte Stunden in 5 Jahren).

Honorar-Vereinbarungen

  • Das Honorar wird möglichst im Erstgespräch bekannt gegeben. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
  • Es wird monatlich Rechnung gestellt. PatientInnen sind verpflichtet, den ganzen Rechnungsbetrag unabhängig von den Leistungen oder dem Auszahlungstermin der Krankenkasse innert 30 Tagen zu begleichen.
  • Bei Barzahlung erhalten PatientInnen eine Quittung.
  • Im Verhinderungsfall ist eine Sitzung mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Die Kosten für kürzerfristig abgesagte oder versäumte Sitzungen werden in Rechnung gestellt und werden von Krankenkassen / Versicherungen  nicht rückerstattet.

S. auch:  www.psychotherapie.ch

fclerc.ch
minguely.ch